Bauvorschriften: Genehmigte Dokumente L und F (Konsultationsversion) Gilt für: England

Konsultationsversion – Oktober 2019

Dieser Leitlinienentwurf begleitet die Konsultation vom Oktober 2019 zum Future Homes Standard, Teil L und Teil F der Bauverordnung.Die Regierung bittet um Stellungnahmen zu den Standards für neue Wohnungen und zur Struktur des Leitlinienentwurfs.Die Normen für Arbeiten an bestehenden Wohnungen sind nicht Gegenstand dieser Beratung.

Die genehmigten Dokumente

Was ist ein genehmigtes Dokument?

Der Außenminister hat eine Reihe von Dokumenten genehmigt, die praktische Hinweise zur Erfüllung der Anforderungen der Bauverordnung 2010 für England geben.Diese genehmigten Dokumente geben Hinweise zu den einzelnen technischen Teilen der Vorschriften und zu Vorschrift 7. Die genehmigten Dokumente enthalten Hinweise für häufige Bausituationen.

Es liegt in der Verantwortung derjenigen, die Bauarbeiten durchführen, die Anforderungen der Bauverordnung von 2010 zu erfüllen.

Obwohl es letztendlich Sache der Gerichte ist, zu entscheiden, ob diese Anforderungen erfüllt wurden, bieten die genehmigten Dokumente praktische Hinweise zu möglichen Wegen, um die Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften in England zu erreichen.Obwohl genehmigte Dokumente allgemeine Bausituationen abdecken, stellt die Einhaltung der in den genehmigten Dokumenten dargelegten Leitlinien keine Garantie für die Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften dar, da die genehmigten Dokumente nicht alle Umstände, Variationen und Neuerungen berücksichtigen können.Diejenigen, die für die Erfüllung der Anforderungen der Vorschriften verantwortlich sind, müssen selbst prüfen, ob die Befolgung der Leitlinien in den genehmigten Dokumenten diese Anforderungen unter den besonderen Umständen ihres Falles wahrscheinlich erfüllen wird.

Beachten Sie, dass es möglicherweise andere Möglichkeiten gibt, die Anforderungen zu erfüllen, als die in einem genehmigten Dokument beschriebene Methode.Wenn Sie eine entsprechende Anforderung lieber auf andere Weise als in einem genehmigten Dokument beschrieben erfüllen möchten, sollten Sie dies frühzeitig mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abstimmen.

Wenn die Leitlinien im genehmigten Dokument befolgt wurden, wird ein Gericht oder ein Inspektor tendenziell feststellen, dass kein Verstoß gegen die Vorschriften vorliegt.Wenn jedoch die Leitlinien im genehmigten Dokument nicht befolgt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass dies einen Verstoß gegen die Vorschriften darstellt. Unter solchen Umständen sollte die Person, die die Bauarbeiten durchführt, nachweisen, dass die Anforderungen der Vorschriften eingehalten wurden mit anderen akzeptablen Mitteln oder Methoden.

Zusätzlich zu den Leitlinien enthalten einige genehmigte Dokumente Bestimmungen, die genau befolgt werden müssen, wenn dies in Vorschriften vorgeschrieben ist oder wenn der Minister Prüf- oder Berechnungsmethoden vorgeschrieben hat.

Jedes genehmigte Dokument bezieht sich nur auf die besonderen Anforderungen der Bauverordnung von 2010, auf die sich das Dokument bezieht.Bauarbeiten müssen jedoch auch allen anderen geltenden Anforderungen der Bauverordnung von 2010 und allen anderen geltenden Gesetzen entsprechen.

So verwenden Sie dieses genehmigte Dokument

In diesem Dokument werden die folgenden Konventionen verwendet.

A.Text auf grünem Hintergrund ist ein Auszug aus der Bauverordnung von 2010 oder der Bauverordnung (zugelassene Prüfer usw.) von 2010 (beide in der jeweils gültigen Fassung).In diesen Auszügen werden die rechtlichen Anforderungen der Verordnungen dargelegt.

B.Die in Grün gedruckten Schlüsselbegriffe sind in Anhang A definiert.

C.Es wird auf entsprechende Normen oder andere Dokumente verwiesen, die weitere nützliche Hinweise geben können.Wenn sich dieses genehmigte Dokument auf eine benannte Norm oder ein anderes Referenzdokument bezieht, wurde die Norm oder Referenz in diesem Dokument eindeutig identifiziert.Standards sind durchgehend fett hervorgehoben.Der vollständige Name und die Version des Dokuments, auf das verwiesen wird, sind in Anhang D (Standards) oder Anhang C (andere Dokumente) aufgeführt.Wenn die herausgebende Stelle jedoch die aufgeführte Version der Norm oder des Dokuments überarbeitet oder aktualisiert hat, können Sie die neue Version als Orientierungshilfe verwenden, wenn sie weiterhin den relevanten Anforderungen der Bauverordnung entspricht.

D.Normen und technische Zulassungen befassen sich auch mit Leistungsaspekten oder Angelegenheiten, die nicht durch die Bauverordnung abgedeckt sind, und empfehlen möglicherweise höhere Standards als in der Bauverordnung gefordert.Nichts in diesem genehmigten Dokument hindert Sie daran, höhere Standards einzuführen.

e.In dieser Konsultationsversion des Genehmigten Dokuments werden im Allgemeinen technische Unterschiede zur Ausgabe des Genehmigten Dokuments von 2013 unter Einbeziehung der Änderungen von 2016 dargelegthervorgehoben in Gelb,Allerdings wurden am gesamten Dokument redaktionelle Änderungen vorgenommen, die möglicherweise die Bedeutung einiger Leitlinien geändert haben

Benutzeranforderungen

Die genehmigten Dokumente geben technische Hinweise.Benutzer der genehmigten Dokumente sollten über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Leitlinien zu verstehen und korrekt auf die durchgeführten Bauarbeiten anzuwenden.

Die Bauordnung

Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Zusammenfassung der Bauvorschriften, die für die meisten Arten von Bauarbeiten relevant sind.Im Zweifelsfall sollten Sie den vollständigen Wortlaut der Vorschriften konsultieren, der unter www.legislation.gov.uk verfügbar ist.

Bauarbeiten

Bestimmung 3 der Bauverordnung definiert „Bauarbeiten“.Zu den Bauarbeiten gehören:

A.die Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudes

B.die Bereitstellung oder Erweiterung einer kontrollierten Dienstleistung oder Ausstattung

C.die wesentliche Änderung eines Gebäudes oder einer kontrollierten Dienstleistung oder Ausstattung.

In Vorschrift 4 heißt es, dass Bauarbeiten so ausgeführt werden sollten, dass nach Abschluss der Arbeiten:

A.Für neue Gebäude oder Arbeiten an einem Gebäude, die den geltenden Anforderungen der Bauverordnung entsprechen: Das Gebäude entspricht den geltenden Anforderungen der Bauverordnung.

B.Für Arbeiten an einem bestehenden Gebäude, die nicht den geltenden Anforderungen der Bauverordnung entsprechen:

(i) die Arbeit selbst muss den geltenden Anforderungen der Bauverordnung entsprechen und

(ii) Das Gebäude darf in Bezug auf die Anforderungen nicht schlechter sein als vor der Ausführung der Arbeiten.

Wesentliche Nutzungsänderung

Bestimmung 5 definiert eine „wesentliche Nutzungsänderung“, bei der ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, der zuvor für einen Zweck genutzt wurde, für einen anderen Zweck genutzt wird.

Die Bauverordnung legt Anforderungen fest, die erfüllt sein müssen, bevor ein Gebäude für einen neuen Zweck genutzt werden kann.Um den Anforderungen gerecht zu werden, muss das Gebäude möglicherweise in irgendeiner Weise modernisiert werden.

Materialien und Verarbeitung

Gemäß Vorschrift 7 müssen Bauarbeiten fachmännisch und unter Verwendung geeigneter und geeigneter Materialien ausgeführt werden.Leitlinien zu Vorschrift 7(1) finden Sie im genehmigten Dokument 7 und Leitlinien zu Vorschrift 7(2) finden Sie im genehmigten Dokument B.

Unabhängige Zertifizierung und Akkreditierung durch Dritte

Unabhängige Zertifizierungs- und Akkreditierungssysteme für Installateure können die Gewissheit vermitteln, dass das erforderliche Leistungsniveau für ein System, ein Produkt, eine Komponente oder eine Struktur erreicht werden kann.Bauaufsichtsbehörden können eine Zertifizierung im Rahmen solcher Systeme als Nachweis für die Einhaltung einer relevanten Norm akzeptieren.Eine Bauaufsichtsbehörde sollte jedoch vor Beginn der Bauarbeiten feststellen, dass ein Plan für die Zwecke der Bauverordnung angemessen ist.

Anforderungen an die Energieeffizienz

Teil 6 der Bauverordnung stellt zusätzliche spezifische Anforderungen an die Energieeffizienz.Wenn ein Gebäude erweitert oder renoviert wird, muss möglicherweise die Energieeffizienz des bestehenden Gebäudes oder eines Teils davon verbessert werden.

Arbeitsanzeige

Die meisten Bauarbeiten und wesentlichen Nutzungsänderungen müssen einer Bauaufsichtsbehörde gemeldet werden, es sei denn, einer der folgenden Punkte trifft zu.

A.Es handelt sich um Arbeiten, die von einer registrierten sachkundigen Person selbst zertifiziert oder von einem registrierten Dritten zertifiziert werden.

B.Es handelt sich um Arbeiten, die gemäß Bestimmung 12(6A) oder Anhang 4 der Bauverordnung von der Meldepflicht ausgenommen sind.

Verantwortung für Compliance

Personen, die für Bauarbeiten verantwortlich sind (z. B. Makler, Planer, Bauunternehmer oder Installateur), müssen sicherstellen, dass die Arbeiten allen geltenden Anforderungen der Bauverordnung entsprechen.Der Gebäudeeigentümer kann auch dafür verantwortlich sein, sicherzustellen, dass die Arbeiten den Bauvorschriften entsprechen.Wenn die Bauarbeiten nicht den Bauvorschriften entsprechen, kann dem Gebäudeeigentümer ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden.

 

Inhalt:

verfügbar umhttps://assets.publishing.service.gov.uk/ Government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/835547/ADL_vol_1.pdf


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 30. Okt. 2019